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AGB für Kurz- und Dauerparker

 

Mit der Benutzung des Parkhauses akzeptieren die Kurz- und Dauerparker folgende Geschäftsbedingungen:

 

1.

Bei der Einfahrt erhält jeder Einsteller ein Ticket, welches aufzubewahren ist.

2.

Die Einstellgebühr ist an den Kassenautomaten im ersten Untergeschoss vor dem Abholen des Fahrzeugs zu entrichten. Dabei erhält der Einsteller das quittierte Ticket zur Betätigung der Ausfahrtsschranke.

Nach Bezahlung der Einstellgebühr ist die Garage unverzüglich zu verlassen; andernfalls ist am Kassenautomat eine Nachzahlung zu entrichten.

Wer das Ticket aus irgendeinem Grunde nicht mehr besitzt, kann bei der Kasse ein Lost-Ticket lösen. Dieses kann über den Info-Knopf initialisiert werden.

Ein Lost-Ticket kostet CHF 40.00.

 

 

3.

Wenn ein Einsteller merkt, dass die Anlage nicht richtig funktioniert, hat er dies unverzüglich der Aufsichtsperson oder dem Hotel Aarauerhof zu melden.

4.

Die Fahrzeuge dürfen nur auf den markierten Feldern, mit angezogener Handbremse und verschlossen abgestellt werden. Jedes Parkieren auf den Fahrwegen ist verboten.

5.

Die Einstellhallen sind sofort nach dem Parkieren zu verlassen. Arbeiten irgendwelcher Art dürfen an Fahrzeugen innerhalb der Einstellhalle nicht vorgenommen werden.

6.

Die im Parkhaus angebrachten Verkehrszeichen und Signalanlagen sind zu beachten.

7.

Dem Einsteller ist untersagt:

 

a) Die Lagerung von Treibstoffen und feuergefährlichen Gegenständen in den Einstellhallen,

b) das unnütze Laufen lassen und Ausprobieren der Motoren in den Einstellhallen,

c) das Einstellen von Fahrzeugen mit undichtem Motor, Tank, Getriebe etc.

 

 

8.

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Einstellbedingungen werden gerichtlich geahndet. Es wird auf das bei den Kassen angeschlagene richterliche Verbot hingewiesen.

9.

Der Einsteller ist für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder Beauftragten verursachten Schäden haftbar.

10.

Die Aare Parking AG haftet nur für Schäden, die nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen einen Schadenersatzanspruch begründen. Für Schäden, namentlich Parkschäden, die von Dritten verursacht werden, sowie für Gegenstände die im Wagen hinterlassen werden, lehnt die Aare Parking AG ausdrücklich jede Haftung ab.

11.

Bei Feuerausbruch sind die automatischen Feuermelder zu betätigen, und die Einstellhallen sind sofort zu verlassen.

12.

Der Kohlenmonoxyd-Gehalt der Luft wird ständig überwacht. Überschreitet er die zulässige Menge, ertönt ein lautes Hupensignal, und die Garage ist zu verlassen.

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